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Nachhaltigkeit · 10. Dezember 2025 · 6 Min.

Solarpflicht in den Kantonen: Was 2026 für Neubauten gilt

Der Bund verlangt eine Solarpflicht bei mehr als 300 Quadratmetern anrechenbarer Gebäudefläche, die Kantone setzen sie aber sehr unterschiedlich um. Ein Überblick vor der nächsten Verschärfung.

Solarpflicht in den Kantonen: Was 2026 für Neubauten gilt, Atelier AA Architekten

Eine Pflicht, viele Umsetzungen

Auf Bundesebene gilt seit dem 1. Januar 2023 eine Solarpflicht für Neubauten mit mehr als 300 Quadratmetern anrechenbarer Gebäudefläche, verankert in Artikel 45a des Energiegesetzes. Ob Photovoltaik oder Solarthermie zum Einsatz kommt, schreibt der Bund nicht vor, beides ist zulässig.

Die konkrete Umsetzung und mögliche Ausnahmen liegen bei den Kantonen, die dabei deutlich unterschiedlich streng sind. Luzern verlangt bei Neubauten eine Solaranlage auf mindestens fünfzig Prozent der Dachfläche, bei Dachsanierungen auf mindestens fünfundzwanzig Prozent.

Bern als jüngstes Beispiel

Im Kanton Bern gelten ab dem 1. Januar 2026 neue, strengere Vorschriften: Neubauten müssen mit Anlagen zur Solarenergienutzung im Umfang von mindestens zehn Prozent der anrechenbaren Gebäudefläche ausgestattet werden, gut geeignete Dachflächen sind zu mindestens sechzig Prozent der Bruttodachfläche zu nutzen.

Diese Verschärfung reiht sich in einen klaren Trend ein: Kantone, die ihre Energievorschriften revidieren, tendieren fast durchgehend zu strengeren, nicht zu lockereren Solaranforderungen.

Was das für die Entwurfsplanung heisst

Wer heute ein Dach entwirft, sollte die spätere Solarnutzung von Anfang an mitdenken: Ausrichtung, Verschattung durch Dachaufbauten und Kamine sowie die statische Reserve für das zusätzliche Gewicht der Module. Nachträglich eine grosse Solaranlage auf ein dafür nicht vorbereitetes Dach zu bringen, ist möglich, aber selten die wirtschaftlichste Lösung.

Auch gestalterisch lohnt sich die frühe Integration: Eine von Beginn an mitgeplante Anlage lässt sich unauffälliger in die Dachfläche einfügen als eine später aufgesetzte Nachrüstung.

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