Recht · 16. Juni 2025 · 6 Min.
Das neue Stromgesetz: Was der Mantelerlass für Bauherrschaften bedeutet
Mit 68,7 Prozent Ja-Stimmen hat die Schweiz im Juni 2024 den Mantelerlass angenommen. Was sich damit für Bauvorhaben ändert.

Vier Gesetze in einer Vorlage
Der Mantelerlass, im Abstimmungskampf meist «Stromgesetz» genannt, ändert gleich vier Bundesgesetze: das Energiegesetz, das Stromversorgungsgesetz, das Raumplanungsgesetz und das Waldgesetz. Am 9. Juni 2024 stimmten rund 68,7 Prozent der Stimmenden zu.
Ziel ist ein rascher Ausbau erneuerbarer Energien: Bis 2035 sollen Sonne, Wind und weitere erneuerbare Quellen ohne Wasserkraft jährlich 35 Terawattstunden liefern, gegenüber rund 5 Terawattstunden heute. Die Wasserkraft selbst soll ihre Produktion bis 2035 auf knapp 38 Terawattstunden steigern.
Was sich für Bauvorhaben ändert
Für die Raumplanung bedeutet die Vorlage vereinfachte Verfahren für Anlagen von nationalem Interesse, etwa grössere Solar- und Windprojekte, sowie Anpassungen bei Bewilligungsabläufen für Energieanlagen. Für den einzelnen Wohnbau ändert sich das Baubewilligungsverfahren selbst nicht direkt.
Indirekt spürbar wird die Vorlage über die kantonalen Energievorschriften, die im Zug der Umsetzung angepasst werden, etwa bei Anforderungen an Eigenstromerzeugung und Netzanschluss neuer Gebäude.
Wie wir das einordnen
Für Bauherrschaften heisst das vor allem: Die energetischen Anforderungen an Neubauten werden in den kommenden Jahren eher strenger als lockerer, mit zunehmendem Fokus auf Eigenstromerzeugung und -verbrauch. Wer heute plant, sollte Photovoltaik, Speicher und eine Wärmepumpe nicht als Zusatzoption, sondern als Grundausstattung mitdenken.
Wir verfolgen die kantonale Umsetzung laufend und passen unsere Planungsgrundlagen an, sobald neue Vorschriften rechtskräftig sind, statt auf Verdacht vorzugreifen.
Nächster Schritt
Sprechen wir über Ihr Projekt.
Wir beraten Sie gerne: offen, konkret und ohne Verpflichtung.
Kontaktieren Sie uns


