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Verdichtung · 17. November 2025 · 6 Min.

Leerwohnungsziffer auf Rekordtief: Was die Wohnungsknappheit für Bauherrschaften bedeutet

Nur noch ein Prozent der Schweizer Wohnungen stehen leer, der tiefste Wert seit zwölf Jahren. Was hinter der Zahl steckt und was sie für Verdichtungsprojekte bedeutet.

Leerwohnungsziffer auf Rekordtief: Was die Wohnungsknappheit für Bauherrschaften bedeutet, Atelier AA Architekten

Der tiefste Stand seit zwölf Jahren

Am 1. Juni 2025 standen schweizweit noch 48'455 Wohnungen leer: Die Leerwohnungsziffer sank damit auf 1,0 Prozent, den tiefsten Stand seit zwölf Jahren und das fünfte Jahr in Folge rückläufig. Am angespanntesten ist die Lage in Genf (0,34 Prozent), Zug (0,42 Prozent) und Zürich (0,48 Prozent). Fünfzehn Kantone liegen unter der Ein-Prozent-Marke.

Am anderen Ende stehen die Kantone Jura (3,03 Prozent) und Solothurn (2,05 Prozent) mit spürbar mehr Leerstand, ein Hinweis darauf, wie unterschiedlich sich die Nachfrage regional verteilt.

Eine strukturelle Lücke

Zwischen 2015 und 2019 entstanden im Schnitt gut 51'000 Wohnungen pro Jahr, zwischen 2020 und 2024 waren es weniger als 46'000. Gleichzeitig kamen im selben Zeitraum jährlich rund 50'350 neue Haushalte hinzu, unter anderem, weil Haushalte im Schnitt kleiner werden. Rechnerisch fehlten damit jährlich gut 4000 Wohnungen, über die fünf Jahre rund 22'000.

Diese Lücke lässt sich nicht allein mit klassischem Neubau auf der grünen Wiese schliessen, denn dafür fehlt in den gefragten Lagen schlicht das unbebaute Land.

Was das für Verdichtungsprojekte bedeutet

Für Eigentümerschaften mit einer bestehenden, nicht voll ausgenützten Parzelle verbessert die Wohnungsknappheit die Ausgangslage: Zusätzlicher Wohnraum durch Aufstockung, Anbau oder Ersatzneubau trifft auf eine Nachfrage, die in den meisten Lagen nicht abreisst. Das senkt tendenziell das Vermietungsrisiko neu geschaffener Wohnungen.

Gleichzeitig bleibt die Verdichtung an die bestehende Bau- und Nutzungsordnung gebunden: Wie viel zusätzlicher Wohnraum tatsächlich möglich ist, hängt weiterhin von Ausnutzung, Grenzabständen und Gebäudehöhe der jeweiligen Gemeinde ab, nicht von der Marktlage.

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