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Ausnützungsberechnung

Wie viel auf Ihrem Grundstück gebaut werden darf.

Die Ausnützung entscheidet über den Wert eines Grundstücks. Wir rechnen nach den Regeln der jeweiligen Gemeinde nach, was möglich ist, und zeigen, wo noch Reserven liegen.

Mehrfamilienhäuser Sihlaurain in Adliswil, Beispiel für ausgenutzte Parzellen, Atelier AA Architekten

Kurz erklärt

Die Ausnützungsberechnung ermittelt, wie viel Geschossfläche oder Gebäudevolumen auf einer Parzelle zulässig ist. Grundlage sind die Ausnützungs-, Baumassen- oder Überbauungsziffer der Bau- und Zonenordnung sowie die anrechenbare Grundstücksfläche nach kantonalem Recht.

Was die Berechnung umfasst

  • Anrechenbare Grundstücksfläche nach kantonaler Definition
  • Ausnützungsziffer, Baumassenziffer oder Überbauungsziffer
  • Anrechenbare Geschossfläche und Abzüge
  • Gebäudehöhe, Geschosszahl, Dach- und Attikaregeln
  • Ausnützungsboni, wo die Bauordnung sie vorsieht, etwa für Arealüberbauungen oder erhöhte Energiestandards
  • Reserven im Bestand: was heute ungenutzt ist
  • Übertrag von Ausnützung zwischen Parzellen
  • Vergleich mehrerer Bauvarianten

Ablauf

01

Regelwerk der Gemeinde lesen

Jede Gemeinde definiert die Ziffern anders: Zürich rechnet mit Ausnützungsziffer oder Baumassenziffer, viele Aargauer Gemeinden mit Ausnützungsziffer, einige mit Überbauungsziffer. Wir lesen das Regelwerk der konkreten Zone.

02

Flächen ermitteln

Parzellenfläche, anrechenbare Fläche, Abzüge für Strassen oder Gewässer, dazu die bestehenden Geschossflächen, falls ein Gebäude steht.

03

Reserven und Boni prüfen

Arealbonus, ein kommunaler Energiebonus, Untergeschoss- und Dachregeln oder ein Ausnützungsübertrag können mehr Fläche bringen, als die nackte Ziffer vermuten lässt.

04

Ergebnis in Volumen übersetzen

Zahlen allein sagen wenig. Wir zeigen, welches Gebäude die zulässige Fläche tatsächlich aufnehmen kann, mit Abständen, Höhe und Besonnung.

Was Sie mitbringen

  • Adresse oder Parzellennummer
  • Bei Bestand: Pläne des bestehenden Gebäudes, falls vorhanden
  • Ihre Absicht: Neubau, Aufstockung, Anbau, Verkauf

Wovon der Aufwand abhängt

  • Komplexität der Bauordnung und Anzahl anwendbarer Sonderregeln
  • Ob ein Bestand aufgemessen werden muss
  • Anzahl der zu vergleichenden Varianten

Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach dem kostenlosen Erstgespräch.

In Zürich, Aargau und Zug

Kanton Zürich

Der Kanton Zürich ist der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe nicht beigetreten, hat die harmonisierten Begriffe und Messweisen aber 2017 weitgehend ins eigene Recht übernommen; die Gemeinden passen ihre Bau- und Zonenordnungen schrittweise an. Gerechnet wird mit Ausnützungs-, Baumassen- oder Überbauungsziffer nach PBG und ABV. Anrechenbar sind nur Flächen in der Bauzone.

Kanton Aargau

Der Aargau hat die harmonisierten Baubegriffe 2011 in die Bauverordnung übernommen, die Ausnützungsziffer aber beibehalten. Sie gilt in einer Gemeinde erst nach der Anpassung der Bau- und Nutzungsordnung in der harmonisierten Fassung; bis dahin rechnet die Gemeinde nach ihrer bisherigen Ordnung. Welche Fassung gilt, klären wir vor jeder Berechnung.

Kanton Zug

Im Kanton Zug gelten die harmonisierten Baubegriffe seit 2019; die Ausnützungsziffer hat der Kanton bewusst beibehalten. Ausnützung und Gebäudehöhe sind in den meisten Wohnzonen knapp bemessen, Reserven liegen oft im Dach- und Untergeschoss.

Fragen zu Ausnützungsberechnung

Was ist die Ausnützungsziffer?

Das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Eine Ziffer von 0.6 auf 1000 Quadratmetern Land erlaubt 600 Quadratmeter anrechenbare Geschossfläche, verteilt auf die zulässigen Geschosse.

Zählen Keller, Dach und Attika zur Ausnützung?

Das hängt von der Gemeinde ab. Meist zählen Untergeschosse nicht, wenn sie nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, Dach- und Attikageschosse nur teilweise. Genau diese Regeln machen den Unterschied zwischen einer groben Schätzung und einer belastbaren Berechnung.

Kann ich Ausnützung von der Nachbarparzelle übernehmen?

In vielen Gemeinden ja, durch einen im Grundbuch eingetragenen Ausnützungsübertrag zwischen benachbarten Parzellen in derselben Zone. Das ist ein häufiger Weg, ein knappes Grundstück doch bebauen zu können.

Reicht die Ausnützungsberechnung, um ein Projekt zu starten?

Sie ist die Grundlage, aber nicht die ganze Antwort. Abstände, Höhe, Parkierung und Erschliessung müssen dazu passen. Deshalb übersetzen wir die Zahl immer in ein konkretes Volumen, meist im Rahmen einer Machbarkeitsstudie.

Was Bauherrschaften sagen

★★★★★ 5.0 bei Google · 8 Bewertungen

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«Atelier AA hat unsere Erwartungen absolut übertroffen! Das Team war von Anfang an professionell, kreativ und stets zuverlässig. Unsere Wünsche wurden nicht nur perfekt umgesetzt, sondern auch mit tollen Ideen ergänzt. Kommunikation und Zeitplan waren vorbildlich, und das Ergebnis ist besser, als wir es uns je vorgestellt hätten. Wir können Atelier AA jedem nur empfehlen!»
Beauty Studio · Google, vor einem Jahr
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Sandra Bossard · Google, vor 3 Jahren
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Creative Collective · Google, vor 3 Jahren

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Nächster Schritt

Sprechen wir über Ihr Grundstück.

Erstgespräch vor Ort oder bei uns in Obfelden. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen.

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