Bauleitung
Bauleitung, die Kosten, Termine und Qualität auf der Baustelle im Blick behält.
Auf der Baustelle entscheidet sich, ob ein gutes Projekt auch gut gebaut wird. Wir leiten den Bau als Ihre Vertretung: von der Ausschreibung über die Vergabe und die laufende Kontrolle bis zur Abnahme.

Kurz erklärt
Was wir auf der Baustelle übernehmen
- Ausschreibungsunterlagen und Offertvergleich
- Vergabeantrag und Begleitung des Vertragsabschlusses
- Termin- und Kostenkontrolle mit laufender Rückmeldung
- Kontrolle der Ausführungsqualität vor Ort
- Prüfung von Änderungen und Einholen Ihrer Freigabe
- Koordination der Unternehmer und Fachplaner
- Abnahmen, Mängelliste und Übergabe
- Bauleitung auch für Projekte, die ein anderes Büro geplant hat
Ablauf
01
Ausschreiben und vergleichen
02
Vergeben und vorbereiten
03
Bauen und kontrollieren
04
Abnehmen und übergeben
Was Sie mitbringen
- Bewilligte Pläne und Baubewilligung mit Auflagen
- Falls vorhanden: Ausführungspläne, Leistungsverzeichnisse und bestehende Verträge
- Kostenvoranschlag oder Budget
- Gewünschte Termine für Baustart und Bezug
Wovon der Aufwand abhängt
- Grösse und Komplexität des Bauvorhabens
- Dauer der Bauzeit und Anzahl der Unternehmer
- Bauen im Bestand oder Neubau
- Umfang der Planungsleistungen, die wir schon erbracht haben
- Vorbereitung der Unterlagen, wenn ein anderes Büro geplant hat
In Zürich, Aargau und Zug
Kanton Zürich
Die Baubewilligung erlischt im Kanton Zürich, wenn nicht innert drei Jahren nach Rechtskraft mit dem Bau begonnen wird. Wir stimmen Ausschreibung und Baustart auf diese Frist ab.
Kanton Aargau
Im Aargau ist die Geltungsdauer der Baubewilligung im Baugesetz geregelt und wird derzeit politisch überarbeitet; den geltenden Stand prüfen wir vor dem Baustart.
Kanton Zug
Im Kanton Zug erlischt die Bewilligung, wenn nicht innert zwei Jahren ab Rechtskraft mit dem Bau begonnen wird; auf schriftliches Gesuch kann die Gemeinde die Frist verlängern.
Die Nachbarn wissen Bescheid, bevor wir bauen
Wir informieren die Nachbarschaft vor der Baueingabe mit einem Apéro, zu dem die Bauherrschaft das Projekt vorstellt. Fragen kommen so zu uns, nicht zur Gemeinde, und wer neben der Baustelle wohnt, kennt das Vorhaben, bevor der erste Bagger kommt.
Fragen zu Bauleitung
Was ist der Unterschied zwischen Bauleitung und Projektleitung?
Die Gesamtleitung, oft Projektleitung genannt, steuert das Gesamtprojekt und koordiniert Planung, Entscheide, Kosten und Termine. Die Bauleitung konzentriert sich auf Ausschreibung, Ausführung, Koordination auf der Baustelle, Qualitätskontrolle und Abnahmen. Je nach Projekt übernimmt dieselbe Person beide Rollen oder zwei verschiedene. Wir legen die Zuständigkeiten im Angebot fest, damit zwischen Planung und Baustelle keine Lücke entsteht.
Übernehmen Sie auch die Bauleitung, wenn ein anderes Büro geplant hat?
Ja. Wir prüfen dann zuerst die Ausführungsunterlagen auf Vollständigkeit und Widersprüche, weil wir für die Umsetzung Verantwortung tragen. Diese Prüfung weisen wir als eigene Leistung aus.
Wie werden Unternehmerofferten richtig verglichen?
Der tiefste Gesamtpreis ist nicht automatisch das beste Angebot. Entscheidend sind gleicher Leistungsumfang, Mengen, Qualität, Termine, Ausschlüsse und Bedingungen. Unklare Positionen oder ungewöhnlich tiefe Preise können später zu Nachträgen führen. Wir erstellen vergleichbare Ausschreibungsunterlagen, prüfen die Angebote rechnerisch und fachlich und führen einen bereinigten Vergleich, damit sichtbar wird, welches Angebot vollständig und wirtschaftlich ist.
Wie werden Änderungen während der Bauphase kontrolliert?
Änderungen sollten vor der Ausführung beschrieben, geplant, offeriert und freigegeben werden. Dabei sind nicht nur die direkten Kosten zu prüfen, sondern auch Auswirkungen auf andere Bauteile, Termine und die Bewilligung. Mündliche Bestellungen auf der Baustelle erschweren die Kontrolle. Wir führen Änderungen über dokumentierte Entscheide und aktualisierte Kostenprognosen, damit nachvollziehbar bleibt, warum eine Abweichung entsteht und welche Folgen sie hat.
Welche Kontrollen und Abnahmen sind vor der Übergabe wichtig?
Vor der Übergabe werden die ausgeführten Arbeiten geprüft, Mängel protokolliert und die nötigen Dokumente zusammengestellt. Dazu gehören je nach Projekt Fachabnahmen, behördliche Kontrollen, Revisionsunterlagen, Garantien und Bedienungsanleitungen. Auch Fristen für die Mängelbehebung sollten klar erfasst sein. Wir koordinieren die Abnahmen und verfolgen offene Punkte bis zum vereinbarten Abschluss.
Welche Fristen gelten seit 2026 bei Baumängeln?
Für Verträge, die ab dem 1. Januar 2026 abgeschlossen wurden, gilt bei Bauten eine Rügefrist von 60 Tagen: ab der Abnahme, bei verdeckten Mängeln ab deren Entdeckung. Diese Frist darf vertraglich verlängert, aber nicht verkürzt werden, und das Recht auf unentgeltliche Nachbesserung lässt sich bei Bauten nicht mehr im Voraus ausschliessen. Für ältere Verträge und für Verträge nach SIA 118 empfehlen wir eine Rechtsberatung. Eine geführte Abnahme mit Protokoll erleichtert die Rüge in jedem Fall.
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Was Bauherrschaften sagen
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