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Generalplanung

Generalplanung: ein Ansprechpartner für das ganze Planungsteam.

Ein Bauvorhaben braucht Architektur, Tragwerk, Haustechnik und weitere Fachplaner. Als Generalplaner koordinieren wir sie in einem Vertrag und bleiben dabei auf Ihrer Seite.

Büro von Atelier AA Architekten in Obfelden ZH

Kurz erklärt

Ein Generalplaner bündelt die Planer eines Bauvorhabens, etwa Architektur, Bauingenieur, Haustechnik und Bauphysik, in einem Vertrag und ist der alleinige Vertrags- und Ansprechpartner der Bauherrschaft bis zur Übergabe. Atelier AA Architekten übernimmt diese Rolle auf Wunsch.

Was wir als Generalplaner übernehmen

  • Ein Vertrag und ein Ansprechpartner für das gesamte Planungsteam
  • Auswahl und Koordination der Fachplaner
  • Koordination der Fachplaner und der Schnittstellen zwischen ihnen
  • Abstimmung von Entwurf, Statik, Haustechnik und Energie
  • Baugesuch und Kontakt zu den Behörden
  • Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung
  • Kosten- und Terminkontrolle über alle Planer hinweg
  • Übergabe mit vollständiger Dokumentation

Ablauf

01

Aufgabe und Team klären

Wir klären mit Ihnen Ziel, Umfang und Termine und stellen das Planungsteam zusammen, das zur Aufgabe passt.

02

Gemeinsam planen

Architektur, Tragwerk, Haustechnik und Energie werden früh abgestimmt, damit Entscheide nicht später zu Korrekturen führen.

03

Bewilligen und ausschreiben

Wir koordinieren die Beiträge der Fachplaner zum Baugesuch und bereiten Ausschreibung und Vergabe vor.

04

Bauen und übergeben

Wir begleiten den Bau, kontrollieren Kosten, Termine und Qualität und übergeben das Gebäude mit allen Unterlagen.

Was Sie mitbringen

  • Ihre Ziele, das Raumprogramm und das Budget
  • Grundstück oder Bestandsgebäude, Adresse oder Parzellennummer
  • Bestehende Pläne, Gutachten und Verträge, falls vorhanden
  • Wichtige Termine, etwa Finanzierung, Verkauf oder Bezug

Wovon der Aufwand abhängt

  • Grösse und Komplexität des Vorhabens
  • Anzahl der beteiligten Fachplaner
  • Neubau oder Bauen im Bestand
  • Gewünschte Leistungsphasen nach SIA 102
  • Bewilligungsverfahren und Anforderungen der Gemeinde

Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach dem kostenlosen Erstgespräch.

In Zürich, Aargau und Zug

Kanton Zürich

Wir koordinieren die Beiträge der Fachplaner zum Baugesuch, das im Kanton Zürich im ordentlichen Verfahren 20 Tage öffentlich aufliegt; Gemeinden, die an eBaugesucheZH angeschlossen sind, nehmen es nur noch digital entgegen.

Kanton Aargau

Im Aargau liegt das Baugesuch im ordentlichen Verfahren 30 Tage auf. Ein Ansprechpartner gegenüber Gemeinde und kantonalen Stellen hilft, widersprüchliche Angaben aus verschiedenen Planungsbüros zu vermeiden.

Kanton Zug

Im Kanton Zug dauert die Auflage im ordentlichen Verfahren 20 Tage. Je enger die Verhältnisse, desto wichtiger ist die frühe Abstimmung von Architektur, Statik und Haustechnik.

Fragen zu Generalplanung

Übernehmen Sie auch die Rolle als Generalplaner?

Ja. Auf Wunsch koordinieren wir alle Fachplaner und sind Ihr alleiniger Vertrags- und Ansprechpartner bis zur Übergabe.

Was ist der Unterschied zwischen Generalplaner, Generalunternehmer und Totalunternehmer?

Ein Generalplaner bündelt die Planer in einem Vertrag und bleibt auf Ihrer Seite. Ein Generalunternehmer übernimmt die Ausführung eines fertig geplanten Projekts zu einem vereinbarten Preis, ein Totalunternehmer zusätzlich die Planung. Bei Einzelvergaben an Handwerker ist die Kostenkontrolle oft transparenter, bei Verträgen mit einem Generalunternehmer sind Preis und Termine oft besser planbar. Welches Modell passt, hängt von Projekt und Bauherrschaft ab; wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile.

Wann sollten Fachplaner in ein Neubauprojekt einbezogen werden?

Tragwerk, Gebäudetechnik, Energie, Brandschutz und Bauphysik sollten so früh einbezogen werden, dass ihre Anforderungen den Entwurf noch sinnvoll beeinflussen können. Werden sie erst nach dem Baugesuch beigezogen, entstehen häufiger Korrekturen, Platzprobleme oder Zusatzkosten. Wir koordinieren die nötigen Fachplaner abhängig von Grösse und Komplexität des Projekts. Ziel ist nicht, möglichst viele Beteiligte früh zu beauftragen, sondern die entscheidenden Fragen rechtzeitig zu klären.

Muss ich alle Phasen zusammen beauftragen?

Nein. Die Phasen nach SIA 102 (Strategische Planung, Vorstudien, Projektierung, Ausschreibung, Realisierung und Bewirtschaftung) lassen sich einzeln oder zusammen beauftragen. Üblich ist der Einstieg mit Vorstudie und Vorprojekt.

Was Bauherrschaften sagen

★★★★★ 5.0 bei Google · 8 Bewertungen

★★★★★
«Atelier AA hat unsere Erwartungen absolut übertroffen! Das Team war von Anfang an professionell, kreativ und stets zuverlässig. Unsere Wünsche wurden nicht nur perfekt umgesetzt, sondern auch mit tollen Ideen ergänzt. Kommunikation und Zeitplan waren vorbildlich, und das Ergebnis ist besser, als wir es uns je vorgestellt hätten. Wir können Atelier AA jedem nur empfehlen!»
Beauty Studio · Google, vor einem Jahr
★★★★★
«Das Architekturbüro mit dem gewissen Etwas, individuelle Beratung, realistische Analysen und grossartige Umsetzung verschiedenster Bauprojekte, niveauvoll, offen und sehr versiert. Eine Adresse, die man sich merken sollte.»
Sandra Bossard · Google, vor 3 Jahren
★★★★★
«Sehr angenehme Zusammenarbeit. Speditiv und freundlich. Gerne wieder.»
Creative Collective · Google, vor 3 Jahren

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Nächster Schritt

Sprechen wir über Ihr Grundstück.

Erstgespräch vor Ort oder bei uns in Obfelden. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen.

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