




Obfelden ZH · 2022
Mieterausbau
Der Bestand
Das Untergeschoss einer Gewerbeliegenschaft in Obfelden (ZH), das für die Mieterschaft nutzbar gemacht werden sollte: Lager- und Technikflächen für die einzelnen Betriebe und ein gemeinsamer Aufenthalts- und Pausenraum. Bauherrschaft war die Grundeigentümerin, nicht ein einzelner Mieter.
Der Eingriff
Massgebend war der Brandschutz. Ein Aufenthaltsraum im Untergeschoss verlangt gesicherte Fluchtwege; Einteilung und Erschliessung richteten sich danach, nicht umgekehrt.
Gleichzeitig wurden die Besucherparkplätze erweitert. Die Betriebe im Haus brachten mehr Besucherverkehr, als das bestehende Angebot aufnehmen konnte.
Die Entscheidung
Ausgangslage
Auf derselben Liegenschaft liefen zwei Vorhaben mit unterschiedlichen Bauherrschaften: die Nutzungsänderung zur Kleintierpraxis im Erdgeschoss und der Mieterausbau der Grundeigentümerin im Untergeschoss.
Die entscheidende Frage
Ein gemeinsames Baugesuch für beide Vorhaben oder zwei getrennte Verfahren?
Unsere Entscheidung
Zwei getrennte Baugesuche, parallel geführt: Jede Bauherrschaft bleibt für ihr eigenes Vorhaben verantwortlich, während wir die Bauabläufe im Haus aufeinander abstimmten.
Resultat
Beide Vorhaben wurden bewilligt und im selben Zeitraum ausgeführt; eine Verzögerung im einen Verfahren hätte das andere nicht aufgehalten.
Eckdaten
- Gebäudetyp
- Gewerbeliegenschaft, Mieterausbau
- Bauherrschaft
- Remnex Zug
- Status
- Realisiert
Unsere Leistungen
- Projektierung
- Baugesuch
- Ausführungsplanung
Weitere Projekte in Obfelden oder im Kanton Zürich.
Fragen zu diesem Projekttyp
Gehört das zum Projekt Kleintierpraxis?
Es ist dieselbe Liegenschaft, aber ein eigenständiges Vorhaben mit eigener Bauherrschaft: die Grundeigentümerin hat den Mieterausbau der Gemeinschaftsräume und die Parkplatzerweiterung in Auftrag gegeben, unabhängig von der Kleintierpraxis im Erdgeschoss.