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Architekt in Neuenhof

In Neuenhof (Aargau) haben wir eine Machbarkeitsstudie durchgeführt: die Grundlage, bevor aus einem Grundstück ein konkretes Bauprojekt wird.

Bauen in Neuenhof: Zonen aus unseren Studien

Unsere Machbarkeitsstudie in Neuenhof liegt in der «Wohnzone 2». Welche Zone für ein Grundstück gilt, zeigt der Zonenplan der Gemeinde; die Online-Karte im Geoportal AGIS des Kantons Aargau dient der Orientierung. Welche Nutzung, Ausnützung und Höhe erlaubt sind, regelt die Bau- und Nutzungsordnung von Neuenhof.

Baugesuch im Kanton Aargau

Im ordentlichen Verfahren liegt ein Baugesuch im Kanton Aargau 30 Tage öffentlich auf. Die Eingabe läuft über die Gemeinde; bei Vorhaben mit kantonalen Themen prüft zusätzlich die kantonale Abteilung für Baubewilligungen. Verbindlich ist immer der Stand, den die Gemeinde Neuenhof für Ihr Vorhaben nennt.

Was wir in Neuenhof für Sie tun

Vor dem Kauf oder Umbau klären wir mit einer Grundstücksanalyse und einer Machbarkeitsstudie, was auf Ihrer Parzelle möglich ist. Danach begleiten wir das Baugesuch bis zur Bewilligung, für Neubauten wie für Umbau und Sanierung.

Nächster Schritt

Sie bauen in Neuenhof?

Sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben: wir kennen die Bauordnung und die Abläufe vor Ort.

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