Architekt in Nussbaumen
Vier Studien an drei Strassen. Wir kennen die Bauordnung von Obersiggenthal.
Nussbaumen gehört zur Gemeinde Obersiggenthal im Bezirk Baden. Zwischen 2022 und 2026 haben wir hier vier Machbarkeitsstudien erarbeitet, alle für Mehrfamilienhäuser, in vier verschiedenen Zonen: W2 und W4 an der Flurstrasse, Dorfzone an der Ringstrasse, ZZ2 an der Hertensteinstrasse. Kaum ein Ort zeigt so deutlich, wie stark die Zone entscheidet, was ein Grundstück hergibt.
Was die Studien in Nussbaumen zeigen
An der Flurstrasse liegen zwei Grundstücke nur wenige hundert Meter auseinander, das eine in der Zone W2 mit Ausnützungsziffer 0.4, das andere in der W4 mit 1.2. Auf dem ersten reicht es für ein Mehrfamilienhaus mit Attika, auf dem zweiten für Erdgeschoss plus sieben Obergeschosse. An der Hertensteinstrasse arbeitet die Zone ZZ2 ohne Ausnützungsziffer; massgebend ist die Gesamthöhe von 15 Metern, die einen Ersatzneubau für bestehende Mehrfamilienhäuser erlaubt. An der Ringstrasse ergeben zwei zusammengelegte Parzellen in der Dorfzone mehr Ausnützung als Grundstücksfläche.
Was das für Ihr Grundstück heisst
Bevor Sie in Nussbaumen kaufen, sanieren oder ersetzen, lohnt sich ein Blick in den Zonenplan von Obersiggenthal und in die Bauordnung: Zwischen W2 und W4 liegt das Dreifache an zulässiger Fläche. Ob sich ein Ersatzneubau lohnt, entscheidet nicht der Zustand des alten Hauses, sondern die Differenz zwischen dem, was steht, und dem, was die Zone zulässt.
Machbarkeitsstudien in Nussbaumen
Bauen in Nussbaumen: Zonen aus unseren Studien
Unsere vier Machbarkeitsstudien in Nussbaumen liegen in den Zonen «W2», «W4», «Dorfzone» und «ZZ2». Welche Zone für ein Grundstück gilt, zeigt der Zonenplan der Gemeinde; die Online-Karte im Geoportal AGIS des Kantons Aargau dient der Orientierung. Welche Nutzung, Ausnützung und Höhe erlaubt sind, regelt die Bau- und Nutzungsordnung von Nussbaumen.
Baugesuch im Kanton Aargau
Im ordentlichen Verfahren liegt ein Baugesuch im Kanton Aargau 30 Tage öffentlich auf. Die Eingabe läuft über die Gemeinde; bei Vorhaben mit kantonalen Themen prüft zusätzlich die kantonale Abteilung für Baubewilligungen. Verbindlich ist immer der Stand, den die Gemeinde Nussbaumen für Ihr Vorhaben nennt.
So läuft es ab
- 01Erstgespräch – bei uns in Obfelden oder auf dem Grundstück in Nussbaumen.
- 02Grundstücksanalyse – Zone, Ausnützung, Erschliessung, Dienstbarkeiten.
- 03Machbarkeitsstudie – Volumen, Varianten, Kostenrahmen.
- 04Baugesuch und Ausführung – auf Wunsch bis zur Bauleitung.
Häufige Fragen aus Nussbaumen
Welche Zone gilt für mein Grundstück in Nussbaumen?
Massgebend ist der Zonenplan der Gemeinde Obersiggenthal. Zur Orientierung dient das Geoportal AGIS des Kantons Aargau. Aus unseren Studien kennen wir die Zonen W2, W4, Dorfzone und ZZ2, die sich in Ausnützung und Höhe stark unterscheiden.
Lohnt sich in Nussbaumen ein Ersatzneubau?
Bei älteren Mehrfamilienhäusern oft ja, wenn die Zone heute mehr zulässt als damals gebaut wurde. Unsere Studie an der Hertensteinstrasse zeigt genau diesen Fall. Ob es sich rechnet, klärt die Machbarkeitsstudie mit Volumen und Kostenrahmen.
Wie lange liegt ein Baugesuch in Obersiggenthal öffentlich auf?
Im ordentlichen Verfahren 30 Tage, wie überall im Kanton Aargau. Der Gemeinderat entscheidet; bei kantonalen Themen prüft die kantonale Abteilung für Baubewilligungen mit.
Was wir in Nussbaumen für Sie tun
Vor dem Kauf oder Umbau klären wir mit einer Grundstücksanalyse und einer Machbarkeitsstudie, was auf Ihrer Parzelle möglich ist. Danach begleiten wir das Baugesuch bis zur Bewilligung, für Neubauten wie für Umbau und Sanierung.
Nächster Schritt
Sie bauen in Nussbaumen?
Sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben: wir kennen die Bauordnung und die Abläufe vor Ort.
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