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Architekt in Villmergen

Mehrfamilienhaus statt Einfamilienhaus: auch auf kleinen Parzellen.

Villmergen liegt im Freiamt, im Bezirk Bremgarten. Zwei Machbarkeitsstudien haben wir hier erarbeitet, beide auf Grundstücken unter 700 m²: am Brudermattweg in der Zone W1 und an der Unterdorfstrasse in der Wohnzone b. Beide Male war die Frage dieselbe: Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus?

Was die Studien in Villmergen zeigen

Am Brudermattweg lässt die Zone W1 zwei Vollgeschosse zu. Mit einem zusätzlichen Attikageschoss lässt sich die Ausnützung von 45 Prozent auf rund 640 m² als Mehrfamilienhaus umsetzen, statt als einzelnes Einfamilienhaus. An der Unterdorfstrasse erlaubt die Wohnzone b 80 Prozent Ausnützung: Auf rund 560 m² entsteht ein Mehrfamilienhaus über drei Vollgeschosse.

Was das für Ihr Grundstück heisst

Ob ein kleines Grundstück ein Mehrfamilienhaus trägt, entscheiden Zone, Attikaregelung und Abstände, nicht die Fläche allein. Im Freiamt lohnt sich diese Prüfung, weil die Nachfrage gestiegen ist und freie Grundstücke seltener werden.

Bauen in Villmergen: Zonen aus unseren Studien

Unsere zwei Machbarkeitsstudien in Villmergen liegen beide in der Zone «W1». Welche Zone für ein Grundstück gilt, zeigt der Zonenplan der Gemeinde; die Online-Karte im Geoportal AGIS des Kantons Aargau dient der Orientierung. Welche Nutzung, Ausnützung und Höhe erlaubt sind, regelt die Bau- und Nutzungsordnung von Villmergen.

Baugesuch im Kanton Aargau

Im ordentlichen Verfahren liegt ein Baugesuch im Kanton Aargau 30 Tage öffentlich auf. Die Eingabe läuft über die Gemeinde; bei Vorhaben mit kantonalen Themen prüft zusätzlich die kantonale Abteilung für Baubewilligungen. Verbindlich ist immer der Stand, den die Gemeinde Villmergen für Ihr Vorhaben nennt.

So läuft es ab

  1. 01Erstgespräch – auf dem Grundstück in Villmergen oder bei uns in Obfelden.
  2. 02Grundstücksanalyse – Zone, Ausnützung, Attika, Abstände.
  3. 03Machbarkeitsstudie – Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus im Vergleich.
  4. 04Baugesuch und Ausführung – auf Wunsch bis zur Bauleitung.

Häufige Fragen aus Villmergen

Reicht ein Grundstück von 600 m² in Villmergen für ein Mehrfamilienhaus?

Je nach Zone ja: Unsere beiden Studien liegen auf rund 560 und 640 m² und zeigen jeweils ein Mehrfamilienhaus. Entscheidend sind Zone, Attikaregelung und Grenzabstände.

Wie lange liegt ein Baugesuch in Villmergen öffentlich auf?

Im ordentlichen Verfahren 30 Tage, wie überall im Kanton Aargau.

Arbeiten Sie im ganzen Freiamt?

Ja. Von Jonen und Künten über Villmergen und Wohlenschwil bis Merenschwand und Boswil: Das Freiamt ist von Obfelden aus über die Reuss in wenigen Minuten erreichbar.

Was wir in Villmergen für Sie tun

Vor dem Kauf oder Umbau klären wir mit einer Grundstücksanalyse und einer Machbarkeitsstudie, was auf Ihrer Parzelle möglich ist. Danach begleiten wir das Baugesuch bis zur Bewilligung, für Neubauten wie für Umbau und Sanierung.

Nächster Schritt

Sie bauen in Villmergen?

Sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben: wir kennen die Bauordnung und die Abläufe vor Ort.

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