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Architekt in Zürich

Kleine Parzellen, hohe Ausnützung: was in der Stadt möglich ist.

Atelier AA Architekten hat seinen Sitz in Obfelden, eine halbe Stunde von der Stadt Zürich. Zwei Machbarkeitsstudien haben wir in der Stadt erarbeitet: eine an der Badenerstrasse in der Zone W4, eine an der Drusbergstrasse in der Zone W2bII. Beide auf kleinen Grundstücken, beide mit der Frage, wie viel die städtische Bau- und Zonenordnung zulässt.

Was die Studien in Zürich zeigen

An der Badenerstrasse ergeben zwei zusammengelegte Parzellen rund 640 m². In der Zone W4 mit 120 Prozent Ausnützung reicht das für ein viergeschossiges Mehrfamilienhaus mit Attika und rund 890 m² Wohnfläche, mehr als das Doppelte der Grundstücksfläche. An der Drusbergstrasse arbeitet die Zone W2bII mit einer Überbauungsziffer von 40 Prozent: Auf rund 890 m² ergibt das ein Gebäude mit rund 360 m² Ausnützungsfläche über zwei Vollgeschosse, zuzüglich Attika- und Untergeschoss, die nicht angerechnet werden.

Was das für Ihr Grundstück heisst

In der Stadt entscheiden wenige Prozentpunkte Ausnützung über eine ganze Wohnung. Und nicht jede Zone rechnet gleich: W4 über die Ausnützungsziffer, W2bII über die Überbauungsziffer. Wir rechnen die zulässige Fläche nach der städtischen Bau- und Zonenordnung und zeigen, was auf Ihrer Parzelle möglich ist.

Kleinere Arbeiten in Zürich

Zürich, Schneeglöggliweg

Einfamilienhaus, Umbau und Innenausbau · 2023

Bauen in Zürich: Zonen aus unseren Studien

Unsere zwei Machbarkeitsstudien in Zürich liegen in den Zonen «W4» und «W2bII». Welche Zone für ein Grundstück gilt, zeigt der Zonenplan der Gemeinde; die Online-Karte im GIS-Browser des Kantons Zürich dient der Orientierung. Welche Nutzung, Ausnützung und Höhe erlaubt sind, regelt die Bau- und Zonenordnung von Zürich.

Baugesuch im Kanton Zürich

Im ordentlichen Verfahren liegt ein Baugesuch im Kanton Zürich 20 Tage öffentlich auf. Die Eingabe läuft über die Gemeinde; Gemeinden, die an die Plattform eBaugesucheZH angeschlossen sind, nehmen Gesuche nur noch digital entgegen, ab April 2027 gilt das im ganzen Kanton. Verbindlich ist immer der Stand, den die Gemeinde Zürich für Ihr Vorhaben nennt.

So läuft es ab

  1. 01Erstgespräch – auf dem Grundstück in Zürich oder bei uns in Obfelden.
  2. 02Grundstücksanalyse – Zone, Ausnützung oder Überbauungsziffer, Erschliessung.
  3. 03Machbarkeitsstudie – Volumen, Varianten, Kostenrahmen.
  4. 04Baugesuch und Ausführung – auf Wunsch bis zur Bauleitung.

Häufige Fragen aus Zürich

Arbeiten Sie auch in der Stadt Zürich?

Ja. Unser Büro steht in Obfelden, eine halbe Stunde von der Stadt; die beiden Studien an der Badenerstrasse und an der Drusbergstrasse zeigen, was wir in städtischen Zonen tun.

Was bedeutet die Überbauungsziffer in der Zone W2bII?

Sie begrenzt den Anteil der Grundstücksfläche, den das Gebäude einnehmen darf, nicht die Geschossfläche. Zusammen mit der zulässigen Geschosszahl ergibt sich daraus das Volumen; Attika- und Untergeschoss werden je nach Regelung nicht angerechnet.

Wie lange liegt ein Baugesuch in der Stadt Zürich öffentlich auf?

Im ordentlichen Verfahren 20 Tage, wie überall im Kanton Zürich.

Was wir in Zürich für Sie tun

Vor dem Kauf oder Umbau klären wir mit einer Grundstücksanalyse und einer Machbarkeitsstudie, was auf Ihrer Parzelle möglich ist. Danach begleiten wir das Baugesuch bis zur Bewilligung, für Neubauten wie für Umbau und Sanierung.

Nächster Schritt

Sie bauen in Zürich?

Sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben: wir kennen die Bauordnung und die Abläufe vor Ort.

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